Hin und wieder begegnet man der Bemerkung, dass es sich bei einem bestimmten Tee nicht um "echten Tee" handelt. Aber was ist damit gemeint? Ist nicht alles, was aus getrockneten Pflanzenteilen besteht, mit heißem Wasser übergossen und anschließend getrunken wird, ein Tee? Oder ist man bei solchen Packungen mit "unechtem Tee" gar einem Betrüger aufgesessen, der nicht das verpackt hat, was man bei einem Tee erwarten würde?

Das strenge Lebensmittelrecht

Es gibt eine "Internationale Organisation für Normung", die unter der Abkürzung ISO bekannt ist. Sie erarbeitet unter anderem auch für Lebensmittel sogenannte ISO-Normen. So befasst sich die ISO-Norm 3720 mit Tee und liegt ganz eindeutig und sehr streng fest, dass ausschließlich der Aufguss von Blättern der Pflanzen Camellia sinensis und Camellia assamica als Tee bezeichnet werden dürfen. Sämtliche anderen Getränke, die aus anderen Pflanzen und Pflanzenteilen erzeugt werden, sind nach dieser Definition kein Tee. Sie benötigen daher im Handel die Bezeichnung "Kräutertee" oder "Früchtetee", einfach nur "Tee" wäre somit ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht.

Dagegen steht die Gewohnheit im Volksmund

Im Alltag wird sicher nicht so genau zwischen "echtem Tee" und den Varianten Früchte- und Kräutertee unterschieden. Zwar kann sich jeder etwas unter den einzelnen Begriffen vorstellen und niemand würde bei einem Früchtetee beispielsweise einen schwarzen Tee erwarten. Dennoch würde ebenso niemand auf die Idee kommen zu reklamieren, weil auf einer Speisekarte etwa unter dem Stichpunkt "Tee" auch Hagebutte und Pfefferminz genannt werden.

Ist die strenge Einteilung überhaupt notwendig?

Aber ist dann diese strenge Einteilung bzw. Definition von Tee durch die ISO-Norm überhaupt notwendig? Auf den ersten Blick mag sie sicher etwas übertrieben wirken. Andererseits würde wohl niemand ein Päckchen kaufen, das lediglich die Aufschrift "Tee" trägt. Jeder möchte genauer wissen, mit was für einem Tee er es da zu tun hat. Ist es ein schwarzer, grüner, weißer, ein Oolong oder eben ein Früchte- oder Kräutertee. Die einzelnen Zutaten bei Mischungen müssen ohnehin aufgelistet werden. Und mal ehrlich, angenommen, man möchte einen Kirschtee kaufen. Wer würde dazu schon sämtliche Teepackungen im Laden umdrehen und sich die Zutatenlisten durchlesen? Sehr viel ansprechender ist es da, wenn zumindest die Hauptkomponenten bereits aus dem Namen hervorgehen. Oder wenn ein Fantasiename gewählt wurde, dann wenigstens durch Abbildungen, die gleich auch noch Lust auf mehr machen.

Fazit

Die ISO-Normen klingen nicht selten sehr bürokratisch und vielleicht sogar "kleinkariert". Bei vielen Definitionen und Vorschriften mag man sich denken, dass sich das eigentlich völlig von allein versteht und keiner gesetzlichen Regelung bedarf. Dennoch ist es äußerst wichtig, dass selbst solche "Kleinigkeiten" festgelegt und auch kontrolliert werden. Erst vor relativ kurzer Zeit musste ein großer Hersteller seine speziellen Kindertees aus dem Handel nehmen, weil er mit seiner Namensgebung die Verbraucher irregeführt hatte. Selbstverständlich geht man beim Namen Himbeertee davon aus, dass es sich bei diesem um einen Früchtetee handelt, der zumindest zu großen Teilen Himbeere enthält. Tatsächlich enthielt dieses Produkt aber neben zahlreichen anderen Zutaten lediglich etwas Himbeer-Aroma. Angesichts solcher Beispiele ist man dann fast schon wieder dankbar, dass sich die Gesetzgeber die Mühe gemacht haben, auch den Begriff Tee ganz eindeutig zu definieren. Nur so kann man sicher sein, überall auf der Welt unter dem Begriff "Tee" tatsächlich auch das zu bekommen, was man sich von Tee nun mal erwartet. Denn leider Gottes gibt es immer auch jemanden, der gute Geschäfte und große Gewinne wittert und dafür auch bereit ist, es mit der Ehrlichkeit und Offenheit gegenüber seinen Kunden und Verbrauchern nicht immer so genau zu nehmen. Rooibush und Mate-Tee beispielsweise gehören somit eindeutig nicht zu den "echten" Tees, viele würden sie aber auch nicht unbedingt zu den Kräutertees zählen. Doch auch, wenn sie laut Gesetz kein Tee sind, wissen die Verbraucher dennoch, was sie erwartet und können sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden. Und das ist wichtig.Bildnachweis: Teevariation © cirquedesprit - Fotolia.com

Was ist rechtlich als Tee definiert?

Im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht gibt es klare Definitionen, was als „Tee" bezeichnet werden darf und was nicht. Echter Tee im rechtlichen Sinne stammt ausschließlich von der Teepflanze Camellia sinensis und umfasst alle echten Teesorten: Schwarztee, Grüntee, Weißtee, Oolong und Pu-Erh. Getränke, die aus anderen Pflanzen hergestellt werden – Pfefferminze, Kamille, Früchte – dürfen nach EU-Richtlinien nur als „Kräutertee", „Früchtetee" oder „Kräuterinfusion" bezeichnet werden, nicht als „Tee" ohne Zusatz. Verbraucher verwenden den Begriff „Tee" umgangssprachlich für alle Heißwasserinfusionen, aber rechtlich sind Kamillentee oder Früchtetee keine Tees im engeren Sinne. Diese Unterscheidung hat praktische Bedeutung: Bei Zollvorschriften, Steuerklassifizierungen und Etikettierungsvorschriften in der EU wird zwischen Tee (Camellia sinensis) und Kräuterinfusionen unterschieden.

Europäische Verordnungen und Kennzeichnung

Die Europäische Union hat verschiedene Vorschriften für die Kennzeichnung und Klassifizierung von Tee und Teeähnlichen Getränken. Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 zur Information der Verbraucher verpflichtet Hersteller, alle Zutaten vollständig anzugeben. Für Tee gibt es zudem spezifische Qualitätskennzeichnungen: TGFOP, FTGFOP, BOP usw. (Blattgrößen-Klassifizierungen) für Schwarztee aus Indien und Sri Lanka. Das EU-Bio-Siegel garantiert ökologischen Anbau ohne synthetische Pestizide. Geschützte geografische Angaben (g.g.A.) wie Darjeeling Tea, Ceylon Tea oder Assam Tea sind EU-rechtlich geschützt – nur Tee aus diesen Regionen darf diese Namen tragen. In Deutschland regelt zusätzlich die Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse und ähnliche Gesetze bestimmte Aspekte der Teekennzeichnung. Für Importeure und Händler sind diese Vorschriften verbindlich.

Tee und die Herkunftskennzeichnung

Herkunftskennzeichnung bei Tee ist komplex und nicht immer transparent. Bei Mischungen (Blends) aus verschiedenen Herkunftsländern muss nur das Hauptherkunftsland angegeben werden, was für Verbraucher wenig aussagekräftig ist. Single-Origin-Tees aus einer bestimmten Region oder Plantage sind in der Regel transparenter gekennzeichnet. Das Darjeeling-Siegel der Tea Board of India (ein springender Hirsch) ist das bekannteste Herkunftszeichen für echten indischen Darjeeling-Tee. Der Begriff „Ceylon-Tee" mit dem Löwenlogo ist durch die Sri Lanka Tea Board geschützt. Chinesische Tees wie Longjing (Dragonwell) oder Tieguanyin haben Qiyuan-Schutz (Ursprungsschutz) in China, der in der EU als g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) anerkannt werden muss.

Häufige Fragen zur rechtlichen Definition von Tee

Darf man Kamillentee als Tee bezeichnen?
Umgangssprachlich ja, rechtlich ist er eine Kräuterinfusion (Tisane), kein echter Tee im Sinne von Camellia sinensis. Hersteller müssen bei der Etikettierung genau sein: „Kräutertee" oder „Kräuterinfusion" ist korrekt.

Was bedeuten die Buchstabencodes auf Schwarztee-Packungen?
OP = Orange Pekoe (große Blätter), BOP = Broken Orange Pekoe (gebrochene Blätter), FOP = Flowery Orange Pekoe (mit Knospen), TGFOP = Tippy Golden Flowery Orange Pekoe (viele goldene Spitzen). Mehr Buchstaben = mehr Feinheit in der Klassifizierung.

Ist Rooibos ein echter Tee?
Nein – Rooibos (Aspalathus linearis) ist kein echter Tee (Camellia sinensis), sondern eine Kräuterinfusion aus Südafrika. Er darf als Rooibostee oder Rotbuschtee vermarktet werden, nicht als Tee schlechthin.

Wie erkenne ich, ob ein Tee aus einer geschützten Region stammt?
Darjeeling Tea hat das offizielle Siegel der Darjeeling Tea Board. Ceylon Tea hat das Lion-Logo. Vertrauenswürdige Teeläden geben Ernte und Plantage an. Bei Discountware ist die Herkunft oft weniger transparent.

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